ZoomKirchenchor
ZoomSpatzenchor
ZoomDer junge Chor

 

Zu den Einzel-Portraits der Chöre:

Regelmässige Proben-Termine unserer Chöre:

Chor:

Wochentag:

Uhrzeit:

Ort:

Der junge Chor

Freitag

17:30 Uhr

Gemeindehaus St. Peter + Paul, Straelen

Der Kirchenchor

Dienstag

20:00 Uhr

Gemeindehaus St. Peter + Paul, Straelen

+ Scola Cantorum

Dienstag

 

nach der Probe des Kirchenchors

Der Spatzenchor

Donnerstag

12:15 Uhr

Katharinengrundschule Straelen

 

Freitag

16:30 Uhr

Gemeindehaus St. Peter + Paul, Straelen

Der Projektchor

Donnerstag

20:15 Uhr

Gemeindehaus St. Peter + Paul, Straelen

Kirchenchor St. Georg

Montag

20:15 Uhr

Pfarrheim St. Georg, Auwel-Holt

Kirchenchor St. Cornelius

Montag

20:15 Uhr

Pfarrheim St. Cornelius, Broekhuysen

 

Kichenchöre und ihre Aufgaben im Gemeindeleben:

 

Wie für fast alles in Deutschland, gibt es auch für die Kirchenchöre und Ihre Aufgaben eine “Legal- Definition” (Auszug aus der Satzung für die Kirchenchöre in der Diözese Münster)::

Präambel:
Die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst. Deswegen sollen sie ihre Aufgabe in aufrichtiger Frömmigkeit und in einer Ordnung erfüllen, wie sie einem solchen Dienst ziemt und wie sie das Volk mit Recht von ihnen verlangt. (2. Vatikanisches Konzil, über die heilige Liturgie, Kapitel 1, 29).
§ 1 - Organisation und Name
1. Der Kirchenchor ist eine Vereinigung zur Pflege der Kirchenmusik. Er ist eine Einrichtung der Kirchengemeinde.
2. Der Chor benennt sich nach der Kirche, an der er besteht: Kirchenchor N. N. der Kirche, Ort .
3. Alle Chöre der Pfarr-, Filial- und Kuratiekirchen sind gemäß Bischöflichem Erlass Mitglied des Diözesan- Cäcilien-Verbandes (DCV) und seiner Gliederungen und damit auch des Allgemeinen
Cäcilien-Verbandes (ACV).
§ 2 – Aufgaben
1. Hauptaufgabe des Kirchenchores ist die regelmäßige und vorbildliche Mitgestaltung der Liturgie, insbesondere an Sonn- und Feiertagen.
2. Die kirchenmusikalischen Aufgaben umfassen die Pflege und Förderung des Gregorianischen
Chorals, der mehrstimmigen Kirchenmusik aller Stilepochen, insbesondere der Neuzeit, der deutschen Liturgiegesänge und des Kirchenliedes.
3. Grundlagen für die Arbeit des Kirchenchores sind die offiziellen kirchenmusikalischen Richtlinien und liturgischen Weisungen der Päpste, des Zweiten Vatikanischen Konzils und des
Bischofs.
4. Der Chor wirkt auch bei außerliturgischen Feiern der Pfarrgemeinde mit ebenso wie bei
überpfarrlichen Veranstaltungen der Kirchenchöre in Diözese, Region oder Dekanat.

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